Die Stadt Neustadt kann wie geplant in der Fußgängerzone in der Innenstadt eine Multigenerationenbank vor einem Ladengeschäft errichten.
Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Eilverfahren entschieden.
Die Fußgängerzone der Stadt Neustadt wurde zuletzt im Bereich der oberen Hauptstraße erneuert. Vor dem Ladengeschäft der Antragstellerin gab es in der Vergangenheit