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Privataufnahme

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Urteil zu VIdeobeweisen
Aktuelles

Privataufnahme: Zufällige Videos und Fotos können als Beweismittel im Zivilprozess vorgelegt werden

Ob ein privat aufgenommenes Video in einem Zivilprozess zu Beweiszwecken verwendet werden darf, hängt von einer Interessenabwägung ab. Die Verwertung kann zulässig sein, wenn zum Zeitpunkt der Aufnahme damit noch kein bestimmter Zweck verfolgt wurde und das Video später der Beweissicherung dient. Das hat das Amtsgericht München entschieden. Am 30.
10 Juli 2013 3 min read
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