Ein 17-Jähriger und ein 12-Jähriger haften für Schäden, die sie durch unachtsames Autofahren mit einem abgemeldeten PKW auf einem Privatgrundstück verursacht haben.
Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in einem Berufungsverfahren entschieden.
Im April 2009 bastelten die beiden Jugendlichen – beide ohne Fahrerlaubnis – an einem abgemeldeten Fahrzeug herum, das der Mutter des