Solange die Wohnung noch bewohnt ist, dürfen Vermieter nicht ungefragt Fotos der Räume ins Internet stellen, denn der Mieter besitzt das Hausrecht.
Darauf weist das Infocenter der R+V Versicherung hin.
Eine solche Veröffentlichung ist ein wesentlicher Eingriff in die Privatsphäre des Mieters”, erklärt der Jurist Michael Rempel: “Der Vermieter