Die baurechtlich ungenehmigte Nutzung eines Wohngebäudes zur Prostitution führt nicht zum Erlöschen der genehmigten Wohnnutzung.
Dies entschied das Verwaltungsgericht Dresden für ein Wohnhaus in der Innenstadt von Görlitz.
Bereits im Dezember 2011 war der Mieterin des Gebäudes von der Großen Kreisstadt Görlitz die Nutzung der Räume für eine als Privatclub