Eine bereits bewilligte Prozesskostenhilfe kann nachträglich wieder aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller die für die Bewilligung maßgebenden Tatsachen vorgetäuscht hat.
Das geht aus einem rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München hervor.
Eine Münchner Mieterin wurde von ihrer Vermieterin vor dem Amtsgericht München auf Zahlung rückständigen Mietzins verklagt. Sie