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Prozesskostenhilfe

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Hausbesitzer: Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie
Aktuelles

Hausbesitzer: Keine Prozesskostenhilfe bei zumutbarer Verwertung der selbst bewohnten Immobilie

Ein vom Antragsteller selbst bewohntes Hausgrundstück mit mehr als einer angemessenen Wohnfläche ist kein Schonvermögen. Es muss zur Finanzierung von Prozesskosten eingesetzt werden. Deswegen kann dem Antragsteller Prozesskostenhilfe zu versagen sein, weil er sich die zur Prozessführung notwendigen finanziellen Mittel selbst beschaffen kann. Das hat das Oberlandesgericht Hamm rechtskräftig entschieden.
18 Nov. 2014 2 min read
Bedingungen für Prozesskostenhilfe
Aktuelles

Schimmelbildung durch ungenügende Lüftung: Keine Prozesskostenhilfe, um Vermieter zu verklagen

Eine bereits bewilligte Prozesskostenhilfe kann nachträglich wieder aufgehoben werden, wenn sich herausstellt, dass der Antragsteller die für die Bewilligung maßgebenden Tatsachen vorgetäuscht hat. Das geht aus einem rechtskräftigen Beschluss des Amtsgerichts München hervor. Eine Münchner Mieterin wurde von ihrer Vermieterin vor dem Amtsgericht München auf Zahlung rückständigen Mietzins verklagt. Sie
21 Jan. 2013 2 min read
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