Der Vermieter eines Mehrparteienhauses muss nicht dulden, wenn Zigarettenrauch im Treppenhaus zu einer unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung führt.
Obwohl ein Mieter zwar grundsätzlich in seiner Wohnung rauchen dürfe (dies ist vom vertragsgemäßen Gebrauch einer Mietwohnung gedeckt), entschied das Amtsgericht Düsseldorf im Mietrechtsstreit um einen rauchenden Mieter zu Gunsten der Vermieterin.