Die erfolgte Umwandlung einer in Bad Dürkheim betriebenen Vinothek mit Straußwirtschaft in ein Restaurant, das ganzjährig geöffnet ist, ist bauplanungsrechtlich unzulässig.
Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt in einem Urteil entschieden.
Außerhalb der Ortslage von Bad Dürkheim befinden sich konzentriert mehrere Winzerbetriebe, die ihre Weine auch über den Hofverkauf vermarkten. Alle