Bei etwa zwei Dritteln aller Wohnungen stimmen die im Mietvertrag genannten Quadratmeterzahlen nicht mit der tatsächlichen Wohnungsgröße überein. Ob Mieter in diesen Fällen kündigen dürfen, Ansprüche auf Mietminderung oder Rückzahlung zu viel gezahlter Mieten in der Vergangenheit haben, hängt vom Ausmaß der Flächenabweichung ab.
Das berichten die schleswig-holsteinischen Mietervereine und