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Schadenersatzanspruch

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Sturz auf vereistem Firmengelände: Verletzung der Streupflicht muss nachgewiesen sein
Aktuelles

Sturz auf vereistem Firmengelände: Verletzung der Streupflicht muss nachgewiesen sein

Die bloße Behauptung, dass man auf Glatteis ausgerutscht ist, führt nicht zu einem Schadenersatzanspruch. Alle Umstände einer behaupteten Verletzung der Räum- und Streupflicht müssen vorgetragen und bewiesen werden. Das hat das Landgericht Coburg bestimmt und die Klage eines Firmenkunden wegen eines behaupteten Sturzes vor einem Hallentor rechtskräftig abgewiesen. Im Januar
13 März 2014 2 min read
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