Erfolgte eine Baumaßnahme vor mehr als zehn Jahren, kann der Bauherr gegen den Bauunternehmer keinen Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten mehr durchsetzen.
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hin.
Ein Mann hatte ein Wohnhaus errichten lassen. Erst nach über zehn Jahren stellte er einen Mangel an der Wärmedämmung fest. Die erforderlichen Sanierungskosten