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Schadenersatzansprüche

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Verjährungsfrist für Baumängel beträgt 10 Jahren
Aktuelles

Gewährleistung: Auch bei Arglist des Unternehmers gilt die Verjährungsfrist von 10 Jahren

Erfolgte eine Baumaßnahme vor mehr als zehn Jahren, kann der Bauherr gegen den Bauunternehmer keinen Anspruch auf Mängelbeseitigungskosten mehr durchsetzen. Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Karlsruhe hin. Ein Mann hatte ein Wohnhaus errichten lassen. Erst nach über zehn Jahren stellte er einen Mangel an der Wärmedämmung fest. Die erforderlichen Sanierungskosten
04 März 2014 1 min read
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