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schadensanfällige Leistungen

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Pflichten des Architekten auf der Baustelle
Aktuelles

Architektenrecht: Schadensanfällige Leistungen müssen stichprobenartig geprüft werden

Sind Gewerke besonders schadensanfällig, ist es nicht ausreichend, wenn der Architekt die Baustelle lediglich regelmäßig besucht. Hierauf wies das Landgericht (LG) Düsseldorf hin. Die Richter ergänzten, dass der Architekt in diesen Fällen auch prüfen müsse, ob besonders schadensanfällige Leistungen ordnungsgemäß ausgeführt wurden. Dabei dürfe er sich auf Auskünfte von Mitarbeitern
30 Okt. 2012 1 min read
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