Hoteleigentümerhaftung für von Schleppgauben-Dach abrutschende Schneemassen
Gericht
OLG Dresden
Art der Entscheidung
Berufungsurteil
Datum
17. 07. 1996
Aktenzeichen
8 U 696/96
Leitsatz des Gerichts
Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten in Freiberg/Sachsen ist ein Hauseigentümer bei einem Dach mit einer Neigung von über 50° verpflichtet, auch auf Schleppgauben Schneefanggitter anzubringen,