Ein Vermieter muss im Schadensfall keine Haftung übernehmen, wenn er seine Mieträume in angemessenem Umfang gegen Hochwasser schützt.
Das entschied das Oberlandesgericht München und wies die Klage eines geschädigten Mieters ab.
Der verhandelte Fall: Ein Mann parkte seinen Wagen zum Jahrhunderthochwasser 2013 auf dem gemieteten Tiefgaragenstellplatz. Als der Wasserspiegel im