Wenn auf betroffenen Straßen nicht vor Schlaglöchern gewarnt wird, steht Autofahrern, deren Fahrzeuge beschädigt werden, Schadenersatz zu.
Das hat das Landgericht (LG) Halle entschieden.
Der Kläger war nachts bei dichtem Verkehr auf der A9 München – Berlin mit der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h unterwegs. Auf der Autobahn hatte sich