Die Verpflichtung von Anliegern zum Winterdienst erstreckt sich nur auf den Gehweg vor dem eigenen Grundstück.
Das hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.
Die Klägerin ist Anliegerin eines Grundstücks in Berlin-Neukölln. Das Grundstück befindet sich in einer Straße, die im Straßenreinigungsverzeichnis C des Landes Berlin eingetragen ist. Daraus folgt die grundsätzliche