Aktuelles Dachlawine: Schneefanggitter für Verkehrssicherungspflicht ausreichend Ein Hauseigentümer genügt in der Regel seiner Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf Dachlawinen durch das Anbringen von Schneefanggittern. So hat es das Amtsgericht München rechtskräftig festgestellt. Der verhandelte Fall: Am 28. Januar 2013 stellte der Kläger aus der Maxvorstadt in München seinen PKW ordnungsgemäß am Fahrbahnrand der Jungwirthstraße in München ab.