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Schneiden

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Urteil zu rechtswidrigem Baumschnitt
Aktuelles

Rechtswidrige Schnittmaßnahmen an Straßenbäumen: Verursacher muss Schadensersatz leisten

Wer unerlaubt fremde Bäume beschneidet und sie dabei schädigt, haftet auf Schadensersatz. Das hat das Brandenburgische Oberlandesgericht entschieden. Eine Agrargesellschaft bewirtschaftete Felder, die neben einer Bundesstraße bei Beeskow-Ragow im Landkreis Oder-Spree liegen. Im Februar 2006 wandte sich ihr Geschäftsführer an die zuständige Straßenmeisterei mit dem Anliegen, die den Feldern zugewandte
23 Apr. 2013 2 min read
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