Seit 1. Januar 2013 müssen Kaminofenbesitzer ihrem Schornsteinfeger gegenüber den Nachweis erbringen, dass ihre Feuerstätte die Anforderungen der Ersten Bundes-Immissionsschutz-Verordnung, kurz 1.BImSchV, erfüllt. Sollte die vorhandene Typprüfung 1975 oder früher erfolgt sein, könnte es jetzt ernst werden. Denn solche alten Öfen halten vielfach nicht die Emissionsgrenzen für Feinstaub und