Der Abschluss eines schriftlichen Mietvertrages mit Wirkung setzt für die GbR nicht dessen Unterzeichnung durch sämtliche geschäftsführenden Gesellschafter voraus. Vielmehr kann sich die Gesellschaft durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen.
Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden.
Die Erklärung des Bevollmächtigten ist wirksam im Namen der Gesellschaft abgegeben, wenn sie mit einem