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Urteil zu Befugnissen von Gerichtsvollziehern
Aktuelles

Gerichtsvollzieher: Keine Nutzung des automatisierten Grundbuchabrufverfahrens

Ein Gerichtsvollzieher kann keine Zulassung zum automatisierten Grundbuchabrufverfahren verlangen. Das hat das Oberlandesgericht München beschlossen und einen darauf abzielenden Antrag auf gerichtliche Entscheidung zurückgewiesen. Auch die bayerischen Gerichtsvollzieher wollen von den Segnungen des Computerzeitalters profitieren. Ein Hauptgerichtsvollzieher mit Dienstsitz in Ingolstadt beantragte deshalb die Zulassung zum sogenannten uneingeschränkten Abrufverfahren nach
13 März 2013 2 min read
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