Sicherheitsabstand

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Urteil zu Autodränglern
Abstandsverstoß

Ordnungswidrigkeit: Verschärfte Grenzen für bußgeldpflichtiges Drängeln im Verkehr

Eine Unterschreitung des im Straßenverkehr vorgeschriebenen Sicherheitsabstands kann mit einem Bußgeld geahndet werden, wenn die vorwerfbare Dauer der Unterschreitung mindestens 3 Sekunden oder die Strecke der vorwerfbaren Unterschreitung mindestens 140 m beträgt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Hamm entschieden und damit die erstinstanzliche Entscheidung des Amtsgerichts Unna bestätigt. Der 57
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