Städte und Gemeinden können nicht gezwungen werden, eine nachträgliche Genehmigung für eine Photovoltaikanlage zu erteilen.
Eine darauf abzielende Klage hat das Verwaltungsgericht Weimar abgewiesen.
Die Stadt hatte nach den Feststellungen des Gerichts zu Recht diese Genehmigung versagt. Das Haus liege im Geltungsbereich einer Gestaltungssatzung, mit der die Stadt u. a.