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Sondereigentum

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Eigentumsrechte an der Wohnungseingangstür
Aktuelles

Wohnungseingangstür: Gemeinschaftliches Eigentum der Wohnungseigentümer

Wohnungseingangstüren stehen nicht im Sondereigentum des jeweiligen Wohnungseigentümers, sondern sind zwingend Teil des gemeinschaftlichen Eigentums der Wohnungseigentümer. Das gilt selbst dann, wenn die Teilungserklärung die Tür dem Sondereigentum zuordnet. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. In dem zugrunde liegenden Fall erfolgt der Zutritt zu den einzelnen Wohnungen der Wohnungseigentumsanlage über Laubengänge,
31 Okt. 2013 1 min read
Urteil zu Vermietung an Gäste im Sondereigentum
Aktuelles

Vermietung an Gäste im Sondereigentum: Keine Beschränkung durch Gemeinschafts-Beschluss auf Langzeit-Besucher

Der Eigentümer einer Wohnung muss sich nicht darauf beschränken, diese Räume über längere Zeit dauerhaft zu vermieten, sondern darf sie auch häufig wechselnden Gästen jeweils kurzzeitig etwa als Ferienwohnung zur Verfügung stellen. Fasst eine Gemeinschaft von Wohnungseigentümern einen gegenteiligen Beschluss, so ist dieser nichtig. Auch eine wechselnde Vermietung an Kurzzeit-Gäste
07 Mai 2013 1 min read
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