Sogenannten Bierbikes dürfen nicht mehr auf öffentlichen Straßen fahren. Die Partybikes erfüllen nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nicht den straßenrechtlichen Gemeingebrauch. Sie stellen vielmehr eine erlaubnispflichtige Sondernutzung dar, da sie vorwiegend nicht zur Teilnahme am Verkehr, sondern zu anderen Zwecken benutzt werden.
Darauf macht der ADAC aufmerksam und betont, dass