Ein Oberschenkelamputierter, der aufgrund von Behinderungen im Bereich beider Arme ständig auf zwei Unterstützen angewiesen ist, hat keinen Anspruch auf die Erteilung des Merkzeichens “aG”.
Das hat das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt unterstrichen.
Das Merkzeichen “aG” ist Voraussetzung für eine Sonderparkberechtigung und setzt eine außergewöhnliche Gehbehinderung voraus. Man darf also nur mit