Die Darlegung und der Beweis bei Dauerschuldverhältnissen
Gericht
LG München I
Art der Entscheidung
Urteil
Datum
19. 05. 2010
Aktenzeichen
10HK O 9761/09
Tenor
I. Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin € 150.768,61 nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten hieraus p.a. seit 18.11.2008