Übernahme von Bestattungskosten
Gericht
OVG Lüneburg
Art der Entscheidung
Berufungsurteil
Datum
08. 05. 1995
Aktenzeichen
12 L 6679/93
Leitsatz des Gerichts
Dem Verpflichteten, der naher Angehöriger des Verstorbenen ist, kann in der Regel zugemutet werden, die von dritter Seite und dem Nachlass nicht gedeckten Kosten der Beerdigung in Höhe