Unterhalt nur für angemessene Berufsausbildung
Gericht
BGH
Art der Entscheidung
Revisionsurteil
Datum
04. 03. 1998
Aktenzeichen
XII ZR 173/96
Leitsatz des Gerichts
Die Eltern schulden Unterhalt nur für eine angemessene Berufsausbildung. Das Kind muss die Ausbildung mit gehörigem Fleiß beenden und sich danach selbst unterhalten.
Tatbestand
Auszüge aus dem