Der Anspruch gegenüber der Eigentümergemeinschaft auf Herstellung eines durch eine Auflage vorgeschriebenen Spielplatzes verjährt nicht.
Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig erklärt.
Der verhandelte Fall: Der Kläger aus München ist Eigentümer einer Wohnung in der Birnauer Straße in München. Dort existiert für die Wohnanlage ein Spielplatz mit einem Sandkasten, der