Die Klage eines Autofahrers gegen eine Gemeinde wegen eines bei Starkregen nahezu offenen Kanalschachts war teilweise erfolgreich. Der klagende Autofahrer konnte jedoch den von im behaupteten Fahrzeugschaden nur in geringem Umfang nachweisen und belegen, dass die behaupteten Schäden auch auf das Unfallereignis zurückzuführen sind.
Das hat das Landgericht Coburg entschieden