Unangemessenes Einstiegsgehalt für anwaltlichen Berufsanfänger
Gericht
AnwGH NRW
Art der Entscheidung
Beschluss
Datum
02. 11. 2007
Aktenzeichen
2 ZU 7/07
Leitsatz des Gerichts
Ein Grundgehalt von 1.000 € brutto als Einstiegsgehalt für einen anwaltlichen Berufsanfänger ist unangemessen i.S.v. § 26 Abs. 1 BORA und sittenwidrig i.S.v.