Der Betreiber eines Blockheizkraftwerks im selbstgenutzten Einfamilienhaus gilt umsatzsteuerrechtlich als Unternehmer, wenn er den Strom teilweise, regelmäßig und nicht nur gelegentlich gegen Entgelt in das allgemeine Stromnetz einspeist.
Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt.
Die Richter führen aus, dass die Verwendung der erzeugten Energie