Eine Strafanzeige gegen den Vermieter führt nicht zu einem Kündigungsrecht des Vermieters, wenn der Mieter wahre oder aus seiner Sicht möglicherweise wahre Tatsachen zum Anlass einer Anzeige nimmt und hierbei zur Wahrung eigener Interessen handelt.
Das hat das Amtsgericht München rechtskräftig erklärt.
Der verhandelte Fall: Die Beklagte ist seit 2005