Eine Winterreifenpflicht besteht nur, wenn am Tag der Fahrt auch winterliche Straßenverhältnisse herrschen. Die Wetterlage in den Tagen zuvor oder die Jahreszeit spielen keine Rolle.
So urteilte das Amtsgericht Mannheim.
Der verhandelte Fall: Ein Autofahrer fuhr Ende Oktober noch mit Sommerreifen durch die Stadt, obwohl in den letzten Tagen bereits