Die Haftung des grob fahrlässigen Radfahrers
Gericht
OLG Hamm
Art der Entscheidung
Berufungsurteil
Datum
06. 06. 2014
Aktenzeichen
26 U 60/13
Leitsatz des Gerichts
Stößt eine Radfahrerin, die den Radweg einer bevorrechtigten Straße entgegen der Fahrtrichtung befährt, mit einem aus einem verkehrsberuhigten Bereich auf den Radweg einbiegenden Radfahrer zusammen,