Ein privater Verein darf nicht mit einem alten Polizei-Wasserwerfer am Straßenverkehr teilnehmen.
Das hat die 2. Kammer des Verwaltungsgerichts Aachen entschieden.
Das Straßenverkehrsamt Aachen hatte den ausrangierten Wasserwerfer im Jahr 2010 auf Antrag eines von Hamburgern in Aachen gegründeten Vereins zunächst zum Straßenverkehr zugelassen und nach Protesten der Polizei diese