In Tiefgaragen genießen Verkehrsteilnehmer, die sich auf den Durchfahrtsspuren befinden, Vorfahrt. Denn die Benutzer vertrauen im Regelfall darauf, dass die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung beachtet werden. Bei bekannten gefährlichen Situationen muss sich ein Tiefgaragenbenutzer gegebenfalls von einer anderen Person einweisen lassen, wenn sein eigenes Sichtfeld eingeschränkt ist.
Das betont ein rechtskräftiges