Wenn Stromlieferanten ihre Preise aufgrund gestiegener oder neu eingeführter Steuern, Abgaben oder Umlagen erhöhen, muss dem Kunden ein Kündigungsrecht eingeräumt werden.
Das hat das Landgericht Düsseldorf aufgrund einer Klage der Verbraucherzentrale NRW entschieden.
Das gesetzliche Sonderkündigungsrecht darf in diesem Fall nicht ausgeschlossen sein. Eine gegenteilige Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen