Vermieter haben Satellitenanlagen auf dem Balkon eines Mieters zu dulden, wenn die Parabolantenne ohne Beschädigung an der Fassade aufgestellt wurde und die Optik des Wohnhauses nur geringfügig beeinträchtigt wird.
Das wurde vom Landgericht Cottbus entschieden.
Der verhandelte Fall: Ein Mieter stellte eine Parabolantenne auf seinem Balkon auf, um damit weitere