Kommunen sind grundsätzlich berechtigt, in ihrem Gebiet ein Fütterungsverbot von frei lebenden Tieren wie Tauben oder Wasservögeln anzuordnen, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren (z.B. Verschmutzung durch Exkremente).
Hierauf wies das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einer Bußgeldsache hin.
Betroffen waren zwei Bürger, die sich nicht an