Aktuelles Verkehrssicherungspflicht für automatische Türen: Kein Schmerzensgeldanspruch für eingeklemmten Daumen Die Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht speziell bei automatischen Türen ist nur anzunehmen, wenn unerwartete atypische Funktionen vorliegen. Der Einsatz automatischer Türen ist Ausdruck des technischen Fortschritts und angesichts der Häufigkeit des Einsatzes im Alltag (e.G. Fahrstühle, Supermarkttüren) auch der Allgemeinheit geläufig. Der Benutzer muss daher auch selbst auf Gefahren aufpassen.