Wird ein bereits verpachtetes Grundstück geteilt und an unterschiedliche Erwerber veräußert, bleibt der Pachtvertrag als einheitliches Vertragsverhältnis bestehen. In dieses treten die Erwerber als gemeinsam berechtigte Verpächter ein.
Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden und damit das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts – Landwirtschaftsgericht – Kamen bestätigt.
Im Jahre 1997 hatte eine Hofeigentümerin