Beim Wechsel des Festnetz-Telefonanbieters besteht ein Rechtsanspruch auf Beibehaltung der Rufnummer. Eine entsprechende Regelung wurde vor einiger Zeit in das Telekommunikationsgesetz (TKG) aufgenommen.
Die Regelung soll verhindern, dass Kunden wegen dem drohenden Verlust ihrer gewohnten Rufnummer von einem Anbieterwechsel absehen.
Der Kunde muss die Portierung beim neuen Anbieter beauftragen. Der