Von einem Überbau spricht man, wenn der Nachbar ein Gebäude über die Grenze baut, zum Beispiel eine Garage. Man sollte sich nicht darauf verlassen, dass die Baubehörden darauf achten, dass die Grenze eingehalten wird. Wenn genehmigt wird, steht im Bescheid sogar, dass Nachbarrechte unberührt bleiben. So schreiben es die Landesbauordnungen