Tierhaltung

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Stall in alter Scheune: Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet
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Stall in alter Scheune: Keine Pferdehaltung im allgemeinen Wohngebiet

Ein Stall zur zeitweisen Unterbringung von bis zu fünf Pferden sowie eine ca. 60 qm große Freifläche sind in einem allgemeinen Wohngebiet in einer Südpfalzgemeinde nicht baugenehmigungsfähig. Das hat das Verwaltungsgericht Neustadt nach Durchführung einer Ortsbesichtigung entschieden. Die zum Prozess beigeladene Pferdeliebhaberin ist Eigentümerin eines in der Ortslage einer Südpfalzgemeinde
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