Eine einstweilige Verfügung kann nur erlassen werden, wenn ein dringlicher Grund dafür vorliegt. Die Sorge um das Wohlbefinden eines Hundes ist nicht zwingend einer solcher Grund.
Der Fall: Eine Münchnerin brachte Anfang 2012 ihren Hund zu ihrem Vater, da sie kurz zuvor ein Kind zur Welt gebracht hatte. Dort sah