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Tierschutzgesetz

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Pflichten für Hundehalter
Aktuelles

Tierschutzgesetz: Dauerhafte Anbindung von Hunden im Freien ohne besondere Schutzvorrichtungen verboten

Ein Hundehalter darf seine Hunde nicht in der sog. “Punktanbindung” im Freien halten. Auch darf die zuständige Behörde dem Hundehalter aufgeben, bei der Haltung von Hunden im Freien diesen ganzjährig eine Schutzhütte und einen witterungsgeschützten Liegeplatz mit wärmegedämmtem Boden zur Verfügung zu stellen. So hat das Verwaltungsgericht Aachen entschieden. Der
04 Juni 2013 1 min read
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