Aktuelles Fahrlässige Fehlkonstruktion: Vermieter hat für marodes Treppengeländer aufzukommen Ist das Treppengeländer in einem Hausflur falsch konstruiert, so dass Personen hindurchstürzen können, handelt es sich um einen erheblichen Mietmangel. Da im Rahmen eines normalen Mietgebrauches ein Bruch der Holzstreben des Geländers nicht vorstellbar ist, können dafür die gefährdeten Hausbewohner nicht auch noch zur Kasse gebeten werden. Vielmehr hat der